Zollabwicklung

Wir bieten Ihnen die nötige Fachkompetenz für eine beschleunigte Abwicklung sowie Zolllager für unverzollte Ware.

Profitieren Sie von unserem Zollmanagement. Im internationalen Warenverkehr gibt es eine Vielzahl an Vorschriften zu beachten. So werden Zölle beim unmittelbaren Eingang von Waren in den Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) oder beim Verlassen des Wirtschaftskreislaufs (Ausfuhrzoll) erhoben.

Bei Transporten in und von zollpflichtigen Ländern gelten grundsätzlich drei Zollvorgänge pro Transport.

  1. Anmeldung für die Ausfuhr von Waren und Warenbeschauung bei den inländischen Behörden und Erstellung der Ausfuhranmeldungspapieren
  2. Prüfung der Papiere / Zollverschlüsse der auszuführenden Waren beim Verlassen der EU-Grenzen durch die Durchgangszollstelle
  3. Abfertigung der Einfuhr im Empfangsland, bevor die Ware ausgeliefert werden darf (Einfuhrabfertigungspapiere erforderlich). 

Wer Zölle und Steuern zahlt, wird nach den vereinbarten Lieferbedingungen (Incoterms 2020) festgelegt. Die Einfuhrabfertigung bei Teil- und Komplettladungen erfolgt an der Grenze. Bei Stückgutsendungen erfolgt diese durch den DHL-Partner. Incoterms zwischen Käufer und Verkäufer regeln die Zölle und Steuern. Die Höhe der Angaben richtet sich nach Warenwert, Warenursprung und -art.

Mit unserem Know-how profitieren Sie von schnellen Abfertigungszeiten für den Ein- und Ausgang.

Für alle eingehenden Waren, die nicht sofort verzollt werden sollen, bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit in unsereren Räumlichkeiten ein Zolllager einzurichten. An unseren Logistikstandorten können Sie hierfür Ihre Güter zeitlich unbegrenzt und unverzollt einlagern.

Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Downloadbereich unter: Merkblatt Zoll

Unsere Leistungen im Überblick

  • Erstellung Präferenznachweis* (nur mit Vollmacht des Ausführers und allen Ursprungsnachweisen)
  • Erstellung von Ausfuhranmeldungen
  • Erstellung der Einfuhrabfertigung Ausland
  • Einrichtung von Zolllagern am Krüger + Voigt Standort Parchim
  • Zeitlich unbegrenzte Lagerung für eingehende unverzollte Ware

* Erstellung Präferenznachweis:

Hier finden Sie die Abkommen:
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